Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung und Bauüberwachung von Hochbauten aller Art, sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierung und Modernisierung bestehender Bausubstanz auf den Gebieten der Architektur, der Tragwerksplanung, der technischen Gebäudeausrüstung und der Projektsteuerung sowie die Koordination des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes und die ingenieurtechnische Beratung in allen vorgenannten Bereichen. Geschäfte im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung werden nicht getätigt.