Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Architektur und Design-Leistungen, Entwurf, Planung und Gestaltung von Ausstellungen, darüber hinaus Vermietung, Verkauf, Leasing und Montage von Messeständen, Beschaffung und Vermittlung von Ausstellungs- und Werbeflächen, Planung und Entwicklung von PR-Konzeptionen sowie alle mit Messeveranstaltungen im Zusammenhang stehenden Geschäfte; die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichen oder ähnlichen Geschäftszwecken, insbesondere der Inneneinrichtung; Übernahme, Gründung und Betrieb gleicher oder ähnlicher Unternehmungen und die Beteiligung daran sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen.