Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung, Vertretung sowie Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin in anderen Gesellschaften, insbesondere der Fa. Karl-Heinz Stache Handels- und Verwaltungs KG sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, sowie die Verwaltung und Hausverwaltung eigener und fremder Liegenschaften, Betreuung und Überwachungen in Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Hierzu gehören auch die Durchführung von Renovierungen und Instandhaltung in den Objekten, jedoch ausdrücklich ohne die Ausführung konzessionspflichtiger Tätigkeiten gem. Handwerksordnung. Die Übernahme von Tätigkeiten, die eine Erlaubnis gem. § 34 c GewO erfordern, wird ausgeschlossen.