Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
(1) Die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Jugendhilfe sowie der Bildung und Erziehung.
(2) Die Förderung und Bildung Jugendlicher und sozial Benachteiligter, die auf Grund gesellschaftlicher und/oder persönlicher Umstände arbeitslos und ohne Ausbildung sind, sowie die Durchfiihrung sonstiger Bildungsmaßnahmen und Seminare.
Dieses soll insbesondere durch Führung der Ausbildung dienender Hotel-, Gastronomie-, Bäckerei- und Hauswirtschaftseinrichtungen und -betrieben sowie Einzelhandels- geschäften und Marketing- und Eventeirnichtungen verwirklicht werden, in denen pädagogische Mitarbeiter die Ausbildung und Qualifizierung mit besonderen arbeits- und sozialpädagogischen Konzepten und Beratungsmaßnahmen durchfl)hren. Zum Unternehmensgegenstand gehören außerdem Betreuungsprojekte zur Unterstützung benachteiligter Bevölkerungsgruppen im Sinne des § 53 AO, um deren soziale Integration zu fördern.
Die Aufhebung von Bildungsdefiziten sowie von Defiziten in der persönlichen
Entwicklung, die z.B. durch Erziehung bedingt sind, ist zudem integraler Bestandteil der
Betriebstätigkeit, um dadurch die soziale Integration langfristig zu gewähren.