Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an Unternehmen und die Übernahme von Gesellschaften, die sich beschäftigen mit dem An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Verwertung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Geschäfte nach § 34 c GeWO werden nicht ausgeübt.