Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der Musikkultur. Dazu werden folgende Orchester und Chöre zur Aufführung von Musikwerken im In- und Ausland und zur Mitwirkung bei Aufnahmen von Musikwerken für Ton- und Bildträgerproduktionen und Rundfunkproduktionen unterhalten: das Deutsche Symphonie-Orchester Berlin (RSO), das Rundfunk Sinfonieorchester Berlin (RSB), der Rundfunkchor Berlin, der RIAS Kammerchor.