Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Vertrieb, Vermittlung und Beratung von Vermögens- und Kapitalanlagen jeglicher Art. Vermittlung von Finanzierungen, Versicherungen, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.
(2) Vermögens- und Unternehmensberatung.
(3) Absatzförderung für Dritte, insbesondere in Form der Werbeberatung, der Konzeption von Werbemitteln, der Zusammenstellung und Aktualisierung von Kundenanschriften sowie der Vermittlung von Gesprächen und Geschäftsabschlüssen zwischen den Auftraggebern und potentiellen Kunden.
(4) Die Entwicklung von Software, die Erbringung von Dienstleistungen aller Art auf dem Gebiet der Datenverarbeitung.
(5) Handel mit Waren verschiedener Art.