Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Vermittlung bzw. Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes, Beteiligung an Gesellschaften, die im Immobilienbereich tätig sind.