Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Die Tätigkeit als Generalbauüber- und -unternehmer, Bauvorbereiter und Baubetreuer für Wohn- und Geschäftsbauten;
b) die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes sowie der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten;
c) die Vermittlung von Darlehen und Finanzierungen.
d) die Vornahme von Handels- und Kommissionsgeschäften mit Nahrungsmitteln und sonstigen Waren aller Art,
e) die Vermittlung von Versicherungen aller Art einschließlich des Inkassos der Versicherungsprämie.