Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Import, Export und Vertrieb von Industriegütern und Komponenten sowie optischer und mechanischer Komponenten, die Vertretung ausländischer Firmen in Deutschland, die Vermittlung von Handelsgeschäften und die Verwaltung von Grundvermögen.