Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Unternehmensberatungs-Dienstleistungen;
Erwerb und Veräußerung von Grundstücken, Gebäuden und grundstücksgleichen Rechten;
Bebauung eigener und fremder Grundstücke;
Handel mit Waren verschiedener Art;
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften und die Übernahme von Geschäfsführungen von Gesellschaften;
Gründung von Zweigniederlassungen, Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art.