Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung und Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, ferner die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung als persönlich haftender Gesellschafter von Kommanditgesellschaften in Berlin, die ihrerseits eigenen Grundbesitz halten und verwalten sowie die Verwaltung von im Eigentum Dritter stehender Liegenschaften, Eigentumswohnungen, Mietwohnhäusern und Grundstücken.