Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Marktforschung und Marketingberatung, die Anlageberatung einschließlich der Beratung über Finanzierung und Abwicklung sowie die Vermittlung von Grundstücks- und Handelsgeschäften, ferner die Beteiligung an Grundstücksgesellschaften.