Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von Computersystemen, Software, Werbemitteln, Werbeträgern einschließlich Zubehör, Großhandel mit technischen Produkten jeder Art, Import und Export, Planung, Konfektionierung und Vertrieb von technischen Textilien, Projektentwicklung von Immobilien (Planungs- und Ingenieurleistungen), ohne Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung, Durchführung von Werbemaßnahmen, Veranstaltungsmanagement.