Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die organisatorische, wirtschaftliche und technische Beratung von Unternehmen aller Art, insbesondere bei Gründungs-, Investitions-, Beteiligungs- und Übernahmevorhaben, die vorbereitende Planung hierfür, Vermittlung, Kauf und Verkauf von Unternehmen, Unternehmensteilen, Immobilien und technischen Anlagen, deren Nutzung und Verwaltung durch
die Gesellschaft und durch Dritte, die Beteiligung an und die Geschäftsführung fremder Unternehmen.