Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Verpflichtung und Betreuung von Künstlern sowie prominenten Persönlichkeiten anderer Bereiche für Veranstaltungen aller Art, Medienprodukten inkl. zu Werbezwecken im Auftrage von Veranstaltern und Kunden, Management und Promotion für Künstler und Künstlergruppen aller Genres, die Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen und Medienproduktionen, die Entwicklung und Realisierung von künstlerischen Produktionen auf Ton- und Bildträgern, für elektronische Medien und öffentliche Aufführungen sowie alle mit dem Geschäftszweck zusammenhängende Geschäfte.