Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Der Erwerb von Rechten, insbesondere Urheberrechten für Werke der Tonkunst und der Literatur deutschen und ausländischen Ursprungs; der Druck und Vertrieb von Werken der Tonkunst und Literatur deutschen und ausländischen Ursprungs; die Übertragung von Rechten an solchen Werken; die Herstellung und der Vertrieb von mechanischen Vervielfältigungen sowie die Vornahme aller mit diesen Zwecken in Zusammenhang stehenden Geschäfte.