Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen und Finanzierungen sowie die Beratung in Finanzierungs- und Unternehmensgründungsfragen; der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken; die Instandsetzung vorhandener Gebäude durch Einschaltung unabhängiger Unternehmen; die Errichtung neuer Bauwerke durch Auftragserteilung an Baufirmen auf eigenen Grundstücken sowie die Verwaltung einschließlich der Vermietung und die Veräußerung von Immobilien jeder Art; die Vermittlung oder der Nachweis von Immobilien; ferner die Beratung auf diesem Gebiet sowie alle sonstigen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Errichtung durch Baufirmen und der Verwaltung von Immobilien; ferner das Betreiben von Schank- und Speisewirtschaften sowie die Vermittlung von Leiharbeitern sowie die Personalvermittlung sowie Vermittlung und Durchführung von Dichtheitsprüfungen an Rohrsystemen nach dem Wasserhaushaltsgesetz.