Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Handel mit Schwachstromanlagen einschließlich Import, Export insbesondere von Telekommunikations-, Sicherheits-, EDV- und Videoüberwachungssystemen sowie Installationsmaterial und die Ausführung von damit im Zusammenhang stehenden Service- und Montageaufträgen, außerdem der Erwerb, die Entwicklung und Produktion von elektronischen Anlagen mit der dazugehörigen Software im Kommunikationsbereich.