Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb von Rechten, insbesondere Urheberrechten, für Werke der Tonkunst und der Literatur deutschen und/oder ausländischen Ursprungs; der Druck und Vertrieb von Werken der Tonkunst und Literatur deutschen und/oder ausländischen Ursprungs; die Übertragung von Rechten an solchen Werken; die Herstellung und der Vertrieb von mechanischen Vervielfältigungen. Der Erwerb, die Herstellung, der Vertrieb von Musikproduktionen.