Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Verwaltung und Verwertung von eigenen bebauten und unbebauten Grundstücken.
Ferner die Beteiligung an anderen Gesellschaften sowie die Geschäftsführungstätigkeit für andere Gesellschaften sowie die Ausübung sämtlicher Tätigkeiten nach § 34 c GewO.