Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Im- und Export von Erdöl und Erdölprodukten, Waren der industriellen Massenproduktion, Lebensmittel, Maschinen und Ausrüstung zur Produktion von industriellen Massenprodukten und Lebensmitteln, Kraftfahrzeugen aller Art sowie Marketing.