Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Einkauf, Verkauf, Export, Import, Lagerhaltung, mechanische Bearbeitung metallurgischer Erzeugnisse, insbesondere Gußerzeugnisse und Schmiedestücke, der Handel mit Urformwerkzeugen, aber auch dazugehörige Anwenderberatung, Marktberatung und Geschäftsvermittlung sowie die Durchführung angrenzender Geschäfte.