Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung und Vermietung von beweglichen Büropavillons, die Grundstücksverwaltung für Dritte in fremdem Namen und auf fremde Rechnung, das Buchen und Erfassen laufender Geschäftsvorfälle für Dritte, die Tätigkeit einer Werbeagentur einschließlich der Vermittlung von Anzeigen Dritter sowie die kaufmännische Betreuung und Verwaltung von Unternehmen in fremden Namen und für fremde Rechnung mit Ausnahme der Tätigkeiten, die unter § 34 c GewO fallen.