Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Sanierung und Errichtung von Wohn- und Gewerbebauten im Rahmen des Maurer- und Betonbauerhandwerks, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Energieeffizienz, sowie Einkauf, Verkauf und Montage von Fenstern, Türen und Fassaden aus Kunststoff, Aluminium, Stahl und Holz. Ferner die Vergabe von Bauleistungen anderer Fachgewerke an Subunternehmer.