Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Projektierung, Lieferung, Inbetriebnahme und der Service von Betriebsdatenerfassungs- und -sammelsystemen, die Herstellung und der Betrieb von Einlaßsicherungssystemen, die Anpassung und Erstellung von Softwarelösungen sowie der Vertrieb und Service von Kommunikationstechnik. Die Gesellschaft darf Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlungen und Maßnahmen zu treffen, die zur Erreichung des vorgenannten Gesellschaftszweckes notwendig und nützlich erscheinen. Ferner: Handwerkliche Leistungen werden durch Subunternehmer realisiert.