Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Die Anfertigung von bildkünstlerischen Bronzeabgüssen in Einzelstücken und in Serien nach Modellen lebender Künstler und Repliken des künstlerischen Erbes.
b) Herausgabe, Herstellung und Vertrieb von bibliophilen Büchern, graphischen Mappenwerken, Einzelblatteditionen und Plastikeditionen im Bronzegußverfahren.
c) Durchführung von Verkaufsausstellungen mit Werken der bildenden Kunst, An- und Verkauf von Kunst, Vertretung und Beratung von natürlichen und juristischen Personen zur kommerziellen und urheberrechtlichen Verwertung ihrer Werke.
d) Vermietung von Personenkraftwagen.
e) Hauswartserviceleistungen und Hausverwaltung.
f) EDV Planung, Beratung und Datenerfassung, Lohnabrechnungen und Buchhaltungsservice.