Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Finanzdienstleistungen in Form von Anlage- und Abschlussvermittlungen entsprechend § 1 Abs. 1 a Nr. 1, 2 KWG, die Vermittlung von Immobilien entsprechend § 34 c der Gewerbeordnung, die Durchführung und Vermittlung von Consultingleistungen für Betrieb und privaten Haushalt.