Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Konzipierung und Umsetzung von Veranstaltungen aller Art im Auftrag von Dritten und im eigenen Namen. Hierzu zählt insbesondere die Planung, Projektierung, Organisierung und Durchführung von Veranstaltungen sowie der dazu notwendige Transport, die Bereitstellung, Auf-, Abbau und der Betrieb von Veranstaltungsequipment.