Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen, insbesondere die Durchführung von Personal- und Organisationsentwicklungsprozessen in Unternehmen, die allgemeine Unternehmensberatung sowie die Beratung für Unternehmensbeteiligungen, die Projektentwicklung- und Durchführung und die Verwaltung von Grundstücken. Daneben die Forschungstätigkeit in allen Fragen des Managements, die Durchführung von Seminaren und die Tätigkeit als Verlag.