Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Immobilien und die Verwaltung von Immobilien sowie Maklertätigkeiten, einschließlich Tätigkeiten nach § 34 c GewO und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Ferner die Sanierung und Rekonstruktion von Altbauten und Wiederaufbau und Neubau von Wohn- und Gewerberäumen.