Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern gemeinschaftlich oder von einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Handel mit neuen und gebrauchten PKW und Autoprodukten, ferner Autoservice sowie Schlosser- und Bauschlossereileistungen und komplettierende Leistungen sowie Versicherungsdienstleistungen mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO
(2) Die Gesellschaft darf alle sonstigen Geschäfte betreiben, die der Errreichung und Förderung ihres Hauptzwecks dienlich sein können.