Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Bebauung eigener oder fremder Grundstücke
- Planung und Durchführung von Bauvorhaben, insbesondere als Generalunternehmen
- Erwerb von Veräußerung von Grundstücken, Gebäuden und grundstücksgleichen Rechten
- Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden
- Handel mit Waren jeder Art.