Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
1.
Erwerb, Vermietung, Verpachtung, Veräußerung und Vermittlung von Nutzungsrechten an Grundstücken und baulichen Anlagen aller Art sowie Erwerb, Veräußerung und Vermittlung von Eigentum und eigentumsgleichen Rechten an Grundstücken und Gebäuden,
2.
Errichtung und Durchführung von Bauvorhaben im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung auf Grundstücken, für die Nutzungsberechtigung, Eigentum oder eigentumsgleiche Rechte zugunsten der Gesellschaft oder eines Dritten bestehen,
3.
rechtliche und tatsächliche Teilung von Grundstücken und Gebäuden zum Zwecke der Bildung von Wohnungseigentum,
4.
Verwaltung und Bewirtschaftung von eigenen und fremden Nutzungsrechten, Eigentum und eigentumsgleichen Rechten an Grundstücken und Gebäuden sowie Wohnungseigentumsanlagen.