Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die arbeitsmedizinische Betreuung und Beratung; die Beratung bezüglich Arbeitssicherheit und Unfallverhütung, insbesondere Brandschutz; die Beratung in Fragen der Betriebspsychologie, insbesondere Konfliktberatung; die Beratung in Energie- und Umweltschutzfragen; die Beratung in der Anwendung von EDV und Bürotechnik; die Beratung in Fragen der Organisationsoptimie- rung, insbesondere der Ablauf- und Strukturanalyse; die Beratung in Fragen der Personalent- wicklung, insbesondere Motivation, Führung und Training; die Sicherheitsberatung, insbesondere Personen- und Objektschutz; die Existenzgründungsberatung, insbesondere Rentabilitätsberech- nungen und Subventionsbeantragungen sowie Marktanalysen.