Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Das Betreiben einer Fahrschule, eines Taxi- und Mietwagenbetriebes, die Autovermietung, das Vermitteln von Kfz-Dienstleistungen aller Art inklusive HU- und AU- Service, der Reifendienst, der Ersatzteilhandel, das Erstellen von Unfallschäden- und Wertgutachten für Kfz, der Handel mit gebrauchten Kfz sowie die Fahrzeugüberführung und Abschleppdienst