Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Haus- und Grundstücksverwaltungen aller Art, die Vermittlung von Finanzierungen aller Art sowie die Vermittlung von Immobilien, ferner die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern und Erwerbs- oder Nutzungsrechte im eigenen Namen für eigene Rechnung, im eigenen Namen für fremde Rechnung sowie die wirtschaftliche Durchführung von Bauvorhaben im fremden Namen und für fremde Rechnung, ferner die bauwirtschaftliche Beratung, insbesondere die Beschaffung von Fördermitteln, vor allem über die Investitionsbank Berlin sowie die Investitionsbank des Landes Brandenburg.