Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der Erwerb von Rechten, insbesondere Urheberrechten, für Werke der Tonkunst und der Literatur deutschen sowie ausländischen Ursprungs; der Druck und der Vertrieb von Werken der Tonkunst und der Literatur deutschen sowie ausländischen Ursprungs; die Übertragung von Rechten an solchen Werken; die Herstellung und der Vertrieb von mechanischen Vervielfältigungen sowie Versand und Vertrieb von Musikalien einschließlich des Notenvertriebs.