Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung von Kunst und Künstlern insbesondere durch das Betreiben einer oder mehrerer Galerien; die Vermarktung, der Handel mit Kunst und Kunstobjekten und die Darstellung von Künstlern und ihrer Arbeit in der Öffentlichkeit, das Veranstalten und Beschicken von Kunstausstellungen, die Herstellung von Katalogen, Büchern und Prospekten sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten und Geschäftsfelder, die Vermittlung von Kunstobjekten gegen Provision sowie Handelsgeschäfte aller Art.