Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Der An- und Verkauf von Immobilien
b) die Verwaltung von eigenen und fremden Immobilien
c) die Übernahme der Geschäftsführung von Gesellschaften gleichen und ähnlichen Geschäftszwecks sowie von offenen und geschlossenen Immobilienfonds
d) die Konzeption von offenen und geschlossenen Immobilienfonds
Tätigkeiten, die nach § 34 c GewerbeO der behördlichen Erlaubnis bedürfen, werden nicht ausgeübt.