Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Immobilien, Wohnungen, Geschäftsräumen und Darlehen. Ferner die Beteiligung und Kapitalbeteiligung an anderen Unternehmen, Immobilien und Grundstücken sowie die Beteiligung an Kommanditgesellschaften als persönlich haftender Gesellschafter in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, ausdrücklich nicht als Dienstleistung für Dritte.