Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungsverträgen aller Art, die Versicherungsvertragsbetreuung aller Versicherungsgesellschaften, die Vermittlung von Realkrediten und sonstigen Finanzierungsgeschäften, die Verwaltung von Grundbesitz Dritter, sowie die Vermittlung von An- und Verkauf von Immobilien.