Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von Verlagsgeschäften, insbesondere das Verlegen, Drucken und Vertreiben sowohl eigener als auch fremder Bücher, Kataloge, Broschüren, Zeitschriften und sonstiger Druckerzeugnisse jeder Art, die Entwicklung und das Vertreiben eigener und fremder computerunterstützter Lernprogramme, der Vertrieb von eigenen und fremden Phono- und Filmerzeugnissen, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen im In- und Ausland, die Errichtung von Zweigniederlassungen.