Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art, die Vermittlung des An- und Verkaufs von Fahrzeugen, die Reparatur von Kraftfahrzeugen und die Übernahme von Kundendienstleistungen für Kraftfahrzeughersteller sowie die Vornahme sonstiger Handels-, Hilfs- und Nebengeschäfte, die - im weitesten Sinne - geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern.