Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Import und Export sowie der Einzelhandel mit Waren des täglichen Bedarfs (insbesondere Nahrungs-, Genußmitteln und Non-Food-Artikel), die Übernahme damit in Zusammenhang stehender Vermittlungs- und anderer Dienstleistungen sowie der Betrieb einer Agentur für Marketing und Media.