Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) die Beteiligung an Grundstücksgesellschaften;
b) die Gewährung von stillen Beteiligungen und Darlehen an verbundene Gesellschaften/Unternehmen;
c) den Abschluss von Mietverträgen über bewegliche Anlagegüter (Büromöbel) und Messgeräte für Wohnräume (Rauchmelder, Heizkostenverteiler, Wasserzähler) mit verbundenen Unternehmen;
d) den Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleiche Rechte sowie damit zusammenhängend: Die Bewirtschaftung und die Vermietung von Wohn-, Geschäfts- und sonstigen Räumen