Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die Aufbereitung von Informationen, dazu gehören Programm- und Börsendaten, unter Verwendung von Text-, Audio-, Foto, Video-, Grafik- und multimedialen Elementen für Dritte (dazu gehören auch die Presse und andere Medien) sowie deren Verbreitung (unter Nutzung aller jeweils technisch zur Verfügung stehenden Übertragungsformen und - Wege), zusätzlich verbunden mit der Beratung der Kunden, insbesondere in den Bereichen IT, Nutzungsrechte und Vermarktung.