Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen typischen Tätigkeiten eines Steuerberaters nach §§ 33, 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere die Beratung und Vertretung in Steuersachen, die Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und Hilfeleistungen bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten und Buchführungspflichten, die Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerrechtliche Beurteilung.