Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die allgemeine Vermögensverwaltung für Dritte und Vermietung von beweglichen und unbeweglichen Gegenständen. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Erreichung des Geschäftszwecks Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte zu erwerben, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen und sich an solchen Unternehmen zu beteiligen sowie Zweigniederlassungen zu gründen.