Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Engineering & Consulting für Brunnenbau, -betriebstechnik und -instandhaltung, auch als Sub-Unternehmer, einschließlich Erstellung von Gutachten, Bauleitung, Leistungsüberwachung und Überwachung behördlicher Auflagen; sonstige Betätigungen: Arbeiten gem. BImSchG §§ 53-58 (Wasser, Luft, Abfall); Beratung und Planung im Bereich Wasseraufbereitung und Wassereinhaltung; Beratung über Verfahren, Produkte und Dienstleistungen im Bereich Wassertechnologie; Auftragsabwicklungen bis zur Serienreifmachung im Bereich Unterwassertechnik und Peripherie; Vermittlung, Verwaltung und Verwertung von Lizenzen und Patenten.